Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Waldorf - Bebauungsplan Nr. 147 - 9. Änderung

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Bornheim Nr. 147 (Ortsteil Waldorf) sind die nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Gewerbegebiet als allgemein zulässig festgesetzt worden, sofern die Eigenart des Gebietes im allgemeinen gewahrt bleibt.

Die Praxis der letzten Jahre war, in Gewerbegebieten Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ganz auszuschließen, um die Eigenart des Gebietes nicht zu gefährden. Gewerbegebiete sollen in erster Linie für entsprechende gebietstypische Nutzungen vorgehalten werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für ausreichende Rahmenbedingungen der Wirtschaftsentwicklung.

Auch kommt es verstärkt zu Problemen aufgrund der Schutzwürdigkeit der Wohnungen im Gewerbegebiet. Innerhalb von Gewerbegebieten lösen benachbarte Gewerbebetriebe untereinander in der Regel keine immissionsseitigen Spannungen aus. Erst durch das Hinzutreten von schutzwürdigen baulichen Nutzungen (z.B. Betriebswohnungen) wird erstmals eine Konfliktsituation ausgelöst. Werden in Gewerbegebieten Betriebswohnungen errichtet, dann werden dort sogenannte Akzeptoren in das Gebiet getragen, die einen Rechtsanspruch auf Einhaltung von Lärmimmissionswerten 50 dB(A) zur Nachtzeit haben, gemessen 0,5 m vor geöffnetem Fenster.

Hieraus können sich letztlich einschneidende Maßnahmen wie z.B. nächtliche Betriebsbeschränkungen oder –verbote ergeben. Neu erschlossene Gewerbegebiete können unter Umständen bereits durch die Erteilung der Baugenehmigung einer einzigen Betriebswoh-nung deutlich in ihrer Entwicklung gehemmt werden, denn bei der späteren Neuansiedlung von emittierenden Betrieben müssen diese Rücksicht auf den bereits vorhandenen benachbarten Akzeptor nehmen.

Um den gewerblichen Charakter des Gebietes zu wahren und eine „Entfremdung“ zu Wohnzwecken zu vermeiden, und um auch innerhalb des Gewerbegebietes Konflikten mit den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse vorzubeugen, sollen betriebszugehörige Wohnungen im Bebauungsplan Nr. 147 durch die 9. Änderung ausgeschlossen werden.

Übersichtsbild
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Monika Bongartz, Telefon: 02222/ 945-261, E-Mail: monika.bongartz@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 14.06.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB
  • 14.06.2007, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 20.08.2007 - 19.09.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge