Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Das Plangebiet des Bebauungsplans Rb 02 liegt am Ortsausgang der Ortschaft Rösberg in einem Bereich zwischen Metternicher Straße, Fürchespfad, der im Osten angrenzenden Bebauung und einem Wirtschaftsweg im Westen auf dem ehemaligen Sportplatz. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,25 ha. Nordöstlich und südöstlich grenzt das Plangebiet an bereits bebaute Wohnbaugrundstücke. Südlich und westlich befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Stadt Bornheim plant den Bau einer Kindertageseinrichtung auf einem Teilbereich des ehemaligen Rösberger Sportplatzes, um kurzfristig das Betreuungsangebot für Kinder verbessern zu können. Der Bedarf ergibt sich durch den durchgängig anhaltenden Siedlungsdruck in der Stadt Bornheim. Die Stadt Bornheim bemüht sich laufend, Flächen für die Errichtung von Kindertageseinrichtungen zu akquirieren. Der Entscheidung für den Standort auf dem ehemaligen Sportplatz ist eine langwierige Standortsuche in Bezug auf Eignung und Flächenverfügbarkeit vorausgegangen. Die Ansiedlung einer Kindertageseinrichtung auf der Teilfläche des ehemaligen Sportplatzes Rösberg ist sinnvoll und dringlich. Durch die Anbindung an die Metternicher Straße ist die Teilfläche erschlossen. Ein direkter räumlicher Bezug zu den bereits vorhandenen Wohnnutzungen und zum geplanten Wohngebiet Bebauungsplan Rb 01 in der Ortschaft Rösberg ist gegeben. Somit können Pkw-Fahrten im Hol- und Bringverkehr reduziert werden.