Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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14. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Rösberg

Der Bereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bornheim liegt am Ortsrand der Ortschaft Rösberg, nödlich der Metternicher Straße. Im Osten grenzt die bestehende Wohnbebauung an. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 0,25 ha.

Die Stadt Bornheim plant den Bau einer Kindertageseinrichtung im Plangebiet. Die Stadt Bornheim bemüht sich laufend, Flächen für die Errichtung von Kindertageseinrichtungen zu akquirieren. Der Entscheidung für den Standort auf dem ehemaligen Sportplatz ist eine langwierige Standortsuche in Bezug auf Eignung und Flächenverfügbarkeit vorausgegangen.
Eine Ansiedlung der o.g. Kindertageseinrichtung auf der Teilfläche des ehemaligen Sportplatzes Rösberg ist sinnvoll und dringlich. Durch die Anbindung an die Metternicher Straße ist die Teilfläche erschlossen. Ein direkter räumlicher Bezug zu den bereits vorhandenen Wohnnutzungen und zum geplanten Wohngebiet Bebauungsplan Rb 01 in der Ortschaft Rösberg ist gegeben. Somit können Pkw-Fahrten im Hol- und Bringverkehr reduziert werden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Kerstin Kaden, Telefon: 02222/945-356, E-Mail: kerstin.kaden@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 26.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 26.09.2019, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 21.11.2019 - 18.12.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.11.2019, Einwohnerversammlung

Parallelverfahren

Anhänge