Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Der Rat der Stadt Bornheim hat in seiner Sitzung am 30.10.2019 die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Hemmerich gemäß § 2 BauGB beschlossen. Vom 21.11. bis 18.12.2019 wurde die frühzeitige Beteiligung durchgeführt. Die Einwohnerversammlung fand am 26.11.2019 statt.
Anlass der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einesbenötigten gemeinsamen Feuerwehrgerätehaues für die Löschgruppen Rösberg und Hemmerich zu schaffen, um den aktuellen Brandschutzbedarfsplan umsetzen zu können.
Das ursprüngliche Plangebiet mit einer Größe von etwa 0,3 ha befindet sich am nordwestlichen Ortsrand der Ortschaft Hemmerich, südlich des Kuckucksweges. Im Nordosten und Nordwesten grenzt die bestehende Wohnbebauung an.
Das ursprüngliche Plangebiet besitzt jedoch nicht die ausreichende Größe für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses, das aus schalltechnischer Sicht konfliktfrei mit der angrenzenden Wohnnutzung betrieben werden kann. Die Ausrichtung des Alarmhofes Richtung Südwesten sowie das Abrücken des Feuerwehrgerätehauses von der Wohnbebauung war erforderlich, um schalltechnische Konflikte mit der angrenzenden Wohnnutzung ausschließen zu können. Hierdurch vergrößert sich das erforderliche Plangebiet.
Erschlossen wird die Feuerwehr für Einsatzfahrzeuge über die Verlängerung des bestehenden Wirtschaftsweges. Hier wird ein Teilbereich des Wirtschaftsweges mit in den Geltungsbereich aufgenommen, der im wirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Die Ein- und Ausfahrt für PKW befindet sich in der Verlängerung der Schwarzwaldstraße. Die Größe des Plangebiet verdoppelt sich durch die Umplanungen auf ca. 0,6 ha.
Das Ziel zur Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr sowie das Darstellen der bereits im gültigen FNP vorgesehenen landschafsgerechten Eingrünung durch eine Maßnahmenfläche (Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft) bleibt unverändert bestehen.
Das vergrößerte Plangebiet, das nach der Erweiterung in den Ortschaften Hemmerich und Rösberg liegt, ist in der Übersichtskarte dargestellt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Hm 02 „Feuerwehrgerätehaus Kuckucksweg“ sowie die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Parallelverfahren weitergeführt werden.