Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bebauungsplan Wd 56 "Feldchenweg"

Ziel der Planung des ca. 8000 m² großen Gebietes ist die Realisierung eines Mischgebietes in Waldorf.

Im Norden wird das Plangebiet durch die rückwertigen Grundstücksgrenzen der nördlich an den Feldchenweg angrenzenden Grundstücke begrenzt. Im Südwesten grenzt das Plangebiet an den Rewe-Markt an. 

Das Gebiet liegt derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 147, der für den Bereich ein Gewerbegebiet festsetzt. Mit der Zeit hat sich das Gebiet jedoch aufgrund der Errichtung mehrerer Wohneinheiten, die teilweise als Betriebswohnungen genutzt werden, zu einem faktischen Mischgebiet entwickelt. Zudem liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Wd 56 zwei Brachflächen, für die eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern geplant ist. Auf dem Grundstück an der Ecke Donnerbachweg/Feldchenweg soll ein Mehrfamilienhaus mit bis zu neun sozial geförderten Wohnungen realisiert werden.

Mit dem Bebauungsplan Wd 56 soll daher eine städtebaulich geordnete Entwicklung des Bereichs zwischen Donnerbachweg und Dahlienweg sichergestellt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine flächensparende Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden.

Im Zuge des Bauvorhabens soll der Feldchenweg als Erschließungsstraße mit einem Gehweg auf der Nordostseite ausgebaut werden. Im Bereich der neuen Wohnbebauung sind innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche 10 private Stellplätze als Senkrechtparker für den Rewe-Markt vorgesehen. Die für die Mehrfamilienhäuser notwendigen Stellplätze werden auf den Grundstücken bereitgestellt.

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Der Flächennutzungsplan, der für diesen Bereich ein Gewerbegebiet darstellt, wird daher im Anschluss an das Planverfahren berichtigt.

 

 

Übersichtsbild
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Carla Weiner, Telefon: 02222/ 945-249, E-Mail: carla.weiner@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 13.12.2018, Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
  • 25.06.2020, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 14.09.2020 - 12.10.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 12.05.2022, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 01.08.2022 - 02.09.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 21.03.2024, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

Anhänge