Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Sechtem - Bebauungsplan Se 24 "Gewerbegebiet Keldenicher Straße"

Das circa 10 ha große Plangebiet liegt in der Ortschaft Sechtem. Es liegt in einem Bereich zwischen der Keldenicher Straße im Nordosten, dem Eichholzweg im Süden, der Bahnlinie im Südwesten und der Straße Staffelsweg im Nordwesten. Die genaue Abgrenzung ist in der Übersichtskarte dargestellt.

Das Plangebiet ist geprägt durch eine einheitlich bewirtschaftete Fläche sowie einer Weihnachtsbaumkultur. Ein bestehendes Gewerbegebiet grenzt im Nordwesten an das Plangebiet an. Eine im Südwesten verlaufende Bahntrasse trennt das Plangebiet von der Wohnbebauung. Entlang der Bahntrasse befinden sich Dauerkleingärten mit einem westlich gelegenen Parkplatz. Im Norden liegt ein Sportplatz Die übrigen Bereiche sind durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägt.

Das Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für gewerbliche Nutzungen im Plangebiet.

Das Angebot an Gewerbeflächen im Stadtgebiet ist derzeit fast ausgeschöpft, sodass Gewerbegrundstücke von Unternehmen stark nachgefragt werden und ein hoher Bedarf an neuen Gewerbeflächen besteht.

Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim beachtet bei der Ansiedlung neuer Unternehmen deren Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der Stadt Bornheim, die Anzahl und Qualität der Arbeitsplätze, die Innovations- und Wirtschaftskraft sowie die nachhaltige und gemeinwohlorientierte Unternehmensführung.

Vorgesehen ist ein nachhaltiger und ökologischer Gewerbepark mit Ansiedlungsflächen für Betriebe in verschiedenen Größen.

Um Planungsrecht zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung Gewerbeflächen (GE) erforderlich.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Kerstin Kaden, Telefon: 02222/945-356, E-Mail: kerstin.kaden@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 10.10.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Parallelverfahren