Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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22. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Sechtem

Das circa 1,6 ha große Plangebiet liegt in der Ortschaft Sechtem. Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für gewerbliche Nutzungen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten der Ortschaft Sechtem in einem Bereich zwischen der Bahntrasse und der Keldenicher Straße (K 60). Im Nordosten grenzt der bestehende Sportplatz, im Nordwesten die Straße Staffelsweg, im Südosten ein Wirtschaftsweg und im Südwesten landwirtschaftliche Flächen an.

Anlass der Planung ist die Entwicklung von derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen zu einem Gewerbepark mit einer Größe von insgesamt ca. 10 ha, da das Angebot an Gewerbeflächen im Stadtgebiet Bornheim derzeit fast ausgeschöpft ist. Durch die Entwicklung eines Gewerbeparks soll ein entsprechendes Angebot zur Verfügung gestellt werden.

Für den überwiegenden Teil des geplanten Gewerbeparks stellt der seit 2011 wirksame Flächennutzungsplan bereits gewerbliche Bauflächen dar.

In dem in der Übersichtskarte dargestellten Bereich stellt der Flächennutzungsplan jedoch derzeit noch eine Grünfläche mit der Zweckbindung Sportplatz dar, die jedoch für diese Zwecke nicht mehr benötigt wird. Im Rahmen des Verfahrens der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren SE 24 „Gewerbegebiet Keldenicher Straße“ eine gewerbliche Baufläche dargestellt werden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Kerstin Kaden, Telefon: 02222/945-356, E-Mail: kerstin.kaden@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 10.10.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Parallelverfahren