Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bornheim - Bebauungsplan Bo 16

Ziel des Bebauungsplans Bo 16 ist die Ausweisung der ungenutzten Bauflächenpotenziale in zentraler Lage innerhalb der Dreiecksfläche zwischen Königstraße, Mühlenstraße und Stadtbahnlinie als Wohnbaufläche . Vorgesehen ist ca, 1,8 ha des ca. 3,4 ha großen Geländes einer baulichen Nutzung zuzuführen und auf dieser überwiegend Einfamilienhäuser als Doppelhäuser zu errichten.

Räumlicher Geltungsbereich
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Carsten Nilkens, Telefon: 02222/945-318, E-Mail: carsten.nilkens@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 08.07.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.12.2010, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 14.02.2011 - 14.03.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 23.02.2011, Einwohnerversammlung
  • 29.03.2012, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 24.05.2012 - 25.06.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 15.05.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.11.2014, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge