Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Widdig - 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wi 01.1

Das Plangebiet liegt zwischen Lichtweg und St.-Georg-Straße im nördlichen Bereich der Karolingerstraße, umfasst die Flurstücke 284 und 723 der Flur 10, Gemarkung Widdig und weist eine Größe von etwa 2.640 m² auf. Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich Wohnbaufläche dar.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt auf Initiative des Eigentümers, da die auf dem Grundstück beabsichtigte Bebauung den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes widerspricht. Geplant ist, fünf freistehende Einzelhäuser und ein Doppelhaus zu errichten. Ursprünglich war lediglich der Bau von sechs Häuser als Doppelhausbebauung möglich. Im Vergleich zu der geänderten Planung war jedoch ein ungünstigerer Zuschnitt der Grundstücke und daraus folgend auch eine ungünstigere Ausrichtung der Gebäude vorgesehen. Sowohl die Geschossigkeit, als auch die Firsthöhe bleiben gegenüber der Ursprungsplanung unverändert.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 10.06.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB
  • 14.04.2011, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 16.05.2011 - 15.06.2011, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 08.12.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 22.02.2012, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge