Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Die 2. Änderung und 1. Erweiterung des Bebauungsplanes 220 C in der Ortschaft Hersel soll zur Umsetzung von zwei Ziele dienen. Zum einen sollen die mit der 1. Änderung festgesetzten Grünflächen lediglich leicht erweitert und als öffentliche Grünflächen neu definiert werden. Hier ergeben sich in Zusammenhang mit der Planung des Regionale 2010 Projektes Grünes C neue Möglichkeiten, die städtebaulichen Ziele auch zu realisieren, denn ist ein wesentliches Ziel des Grünen C ist es, den Siedlungsrand zu definieren und aufzuwerten, um so weitere Besiedlung zu verhindern.
Neben der planungsrechtlichen Sicherung der Umsetzung der Ortsrandeingrünung im Rahmen des Projektes Grünes C soll mit der Änderung und Erweiterung auch die städtebauliche Ordnung in dem Teilbereich an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Des Weiteren soll mit der 2. Änderung und 1. Erweiterung das Defizit der Spielmöglichkeit für ältere Kinder behoben werden und im nördlichen Planbereich ein Spielplatz mit dem Schwerpunkt Spielmöglichkeiten für diese Nutzergruppe zu schaffen.
Auf der Fläche des Spielplatzes an der Oderstraße soll im Sinne des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden nach § 1a Abs. 2 die Möglichkeit einer Nachverdichtung mit dem Grundsatz der Innenentwicklung vor Außenentwicklung gefördert werden.