Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Hersel

Das Plangebiet der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im Ortsteil Hersel im Gewerbepark Bornheim-Süd, in unmittelbarer Nähe der Zufahrt zur A 555. Das Plangebiet grenzt im Nordwesten an die Herseler Straße und im Nord- und Südosten an die Alexander-Bell-Straße. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Sondergebiet dargestellt.

Die angrenzenden Flächen sind gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplans und den Festsetzungen des Bebauungsplans Ro 18 ebenfalls Sondergebietsflächen und werden für den großflächigen Einzelhandel genutzt. Insgesamt sind in diesem Sondergebiet bereits drei großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten ansässig.

In den textlichen Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes wird die gesamte Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „H2 - Möbelmarkt, Baumarkt und Gartenmarkt“ definiert. In dem bestehenden Sondergebiet soll nun zusätzlich auf einer noch unbebauten Fläche ein Verkaufszentrum für Pferdesport angesiedelt werden. Diese Fläche wird derzeit als Grünfläche genutzt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ro 18 sind an dieser Stelle planungsrechtlich Stellplätze und ein Werbepylon zulässig.

Durch die damit verbundene Erhöhung der Gesamtverkaufsfläche für das Sondergebiet, entspricht das geplante Vorhaben nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Als Vorraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhaben ist eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes erforderlich.

Die Stadt Bornheim beabsichtigt, den Flächennutzungsplan in diesem Bereich textlich zu ändern. Mit der Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens geschaffen werden.

Die erforderliche 2. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18 soll parallel zur Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 29.09.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.09.2011, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 20.10.2011 - 16.11.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 29.03.2012, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 12.04.2012 - 11.05.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.09.2012, Beschluss Flächennutzungsplan
  • 06.11.2012, Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung
  • 05.12.2012, Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 (5) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge