Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Hersel - Bebauungsplan Ro 18 - 2. Änderung

Die Firma Krämer Pferdesport beabsichtigt im Gewerbepark Bornheim die Ansiedlung eines Reitsporthandels. Dieser Einzelhandelsbetrieb mit einer geplanten Verkaufsfläche von 1.350 m² hat eine sehr spezielle Sortimentsstruktur und zieht Kunden aus einem großen Einzugsbereich an.

Ursprünglich wurde Krämer Pferdesport als reines Versandunternehmen betrieben, da z.B. der Verkauf von Sätteln und Pferdegeschirren sowie der Verkauf von großen Gebinden an Futtermittel für den Versandverkauf nur bedingt geeignet ist, gründete das Unternehmen sogenannte Mega Stores. Eine verkehrsgünstige Lage an einer Bundesfernstraße und großzügige Parkmöglichkeiten sind als Standortfaktor unabdingbar, da auch Kunden aus einer Entfernung von bis zu 100 km den Mega Store mit Pferden im Anhänger oder LKW anfahren.

Das Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes Ro 18 liegt im Gewerbepark Bornheim-Süd in der Gemarkung Hersel, in unmittelbarer Nähe der Zufahrt zur A 555. Das Plangebiet grenzt im Nordwesten an die Herseler Straße und im Nord- und Südosten an die Alexander-Bell-Straße. Die Nähe zum Autobahnanschluss ist Vorraussetzung für eine sehr gute Verkehrsanbindung des Standortes an den überörtlichen Verkehr, ohne dass es durch die Ansiedlung des Unternehmens zu Störungen von innerörtlichen Wohngebieten kommt. Im Zuge der Realisierung des Vorhabens ist geplant, den derzeit im Bau befindliche Fuß- und Radweg an der L118 bis hin zum Kreisverkehr der Alexander-Bell-Straße zu verlängern.

Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bornheim und im rechtsgültigen Bebauungsplan Ro 18 als Sondergebiet dargestellt und wird derzeit als Grünfläche genutzt. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Ro 18 sind auf dieser Fläche planungsrechtlich bislang lediglich Stellplätze und ein Werbepylon zulässig. Die angrenzenden Flächen werden gemäß den Darstellungen des Flächennutzungsplans und den Festsetzungen des Bebauungsplans Ro 18 für den großflächigen Einzelhandel genutzt. Insgesamt sind in diesem Sondergebiet bereits drei großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten ansässig.

Mit der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Ro 18 soll das geplante Vorhaben planungsrechtlich gesichert werden.

In den textlichen Darstellungen des Flächennutzungsplanes ist die Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „H2 – Möbelmarkt, Baumarkt und Gartenmarkt“ definiert. Daher muss der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Bernd Joerdell, Telefon: 02222/ 945-313, E-Mail: bernd.joerdell@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 29.09.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.09.2011, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 20.10.2011 - 16.11.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 29.03.2012, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 12.04.2012 - 11.05.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.09.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.01.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge