Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Merten - Bebauungsplan Me 02 - 3. Änderung

Der Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Me 02 befindet sich in der Ortslage Merten, am westlichen Ortsrand, westlich der Kirchstraße und nördlich des Krankenhauses. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf und als Wohnbaufläche dargestellt. Im rechtsgültigen Bebauungsplan Me 02 ist der Bereich als Gemeinbedarfsfläche mit kirchlicher, sozialer oder gesundheitlicher Zweckbestimmung sowie als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Die Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbH beabsichtigt nördlich des Krankenhauses „Zur heiligen Familie“ eine Altenpflegeeinrichtung für eine stationäre Versorgung mit ca. 80 Betten zu errichten. Die ursprüngliche Planung im Bebauungsplan Me 02 sah eine viergeschossige Bauweise am gleichen Standort vor. Aufgrund des jetzt überarbeiteten Konzeptes soll nun lediglich ein zwei- bis dreigeschossiger Baukörper entstehen, der sich wesentlich besser in die vorhandene Topographie an der Ortsrandlage einfügt. Das im Ursprungsbebauungsplan festgesetzte Baufenster muss daher entsprechend neu zugeschnitten werden.

Die nördlich des geplanten Pflegeheimes festgesetzten Bauflächen werden ebenfalls neu geordnet, da der ursprünglich an diese Bauflächen angrenzende geplante Kinderspielplatz in das Wohngebiet nördlich des Hellebaches verlegt wurde und der vorgesehene Fußweg von der Josephine-von-Boeselager-Straße zum Spielplatz somit hinfällig geworden ist.

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Heike Latz, Telefon: 02222/ 945-319, E-Mail: heike.latz@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 08.12.2011, Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
  • 08.12.2011, Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a (3) BauGB
  • 26.01.2012 - 22.02.2012, Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgem. Ziele und Zwecke der Planung gem. § 13a (3)
  • 05.07.2012, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 23.08.2012 - 24.09.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 06.12.2012, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.02.2013, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge