Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Die Ortschaft Sechtem ist im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich und Ergän-zungsstandort für die Nahversorgung dargestellt. Des Weiteren verfügt die Ortschaft über alle erforderlichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie über einen Haltepunkt der Deutschen Bahn.
Im Flächennutzungsplan wird unter anderem im Osten von Sechtem eine neue Wohnbauflächen von ca. 14 ha dargestellt. Sie liegt im Übergang zum Agrarbereich mit spezialisierter Intensivnutzung des Regionalplans, zeichnet sich aber durch eine gute Zuordnung zu den Nahversorgungseinrichtungen aus. Für diesen Bereich kann laut Prognose im Rahmen der Flächennutzungsplanneuaufstellung ein Zuwachs von ca. 620 Einwohnern bis 2020 erwartet werden.
Des Weiteren stellt der neue Flächennutzungsplan südlich des Friedhofes eine ca. 1,9 ha große Mischgebietsfläche dar. Dort könnten in Verlängerung der bestehenden Geschäftsstraße (Willmuthstraße) neben der Ansiedlung von Wohnen auch nichtstörendes Gewerbe und ggf. Nahversorgungsbetriebe in Kombination mit Dienstleistungseinrichtungen entwickelt werden.
Eine Rahmenplanung als Vermittler zwischen dem Flächennutzungsplan und zukünftigen Bebauungsplänen ist eine informelle Planungsebene, welche sich auf räumlich und sachlich begrenzte städtebauliche Entwicklungsaufgaben konzentriert.