Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

zurück

3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Bornheim

Der Planbereich erfasst einen Teilbereich der sogenannten Freibadwiese. Ziel der Änderung des Flächennutzsplanes ist der Neubau einer Kindertageseinrichtung als Ersatz für die Einrichtung an der Secundastraße sowie die Bereitstellung von Erweiterungsflächen für das benachbarte Wohnstift Beethoven.

Die geplanten Maßnahmen dienen der Sicherstellung der infrastrukturellen Versorgungssituation in Bornheim und werden daher seitens des Bürgermeisters ausdrücklich befürwortet.

Aufgrund der zukünftig gewünschten Nutzung wird vorgeschlagen, die Fläche teilweise als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ sowie teilweise als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohnheim“ festzusetzen.

Parallel wird für diesen Bereich der Bebauungsplan Bo 23 in der Ortschaft Bornheim aufgestellt.

Ãœbersichtsplan
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Andreas Erll, Telefon: 02222/945-259, E-Mail: andreas.erll@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 28.05.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.08.2013, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 29.08.2013 - 25.09.2013, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 30.01.2014, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 20.02.2014 - 19.03.2014, Öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge