Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Merten - Bebauungsplan Me 16

Das Plangebiet befindet sich in der Ortschaft Merten und umfasst die Innenbereichsfläche zwischen den Bebauungen an der Offenbachstraße, der Beethovenstraße und der Bonn-Brühler-Straße (L 183) und dem Mühlenbach. Ziel ist die Ausweisung eines neuen Wohngebietes. Im neu aufgestellten Flächennutzungsplan wird der Bereich größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt. Nur im Bereich des Mühlenbaches wurde zum Schutz des Baches eine Grünfläche dargestellt, welche den Abstand einer Bebauung zum Bach gewährleisten soll. Das Areal könnte als Bauland ein Potential für ca. 140 Wohneinheiten bieten.

Der Rat der Stadt Bornheim hat am 12.03.2020 den Beschluss zur erneuten Offenlage gefasst. Auf Grundlage der beschlossenen Änderungsvorschläge wurde der städtebauliche Entwurf und der Bebauungsplan überarbeitet.

Aufgrund der Corona-Krise wird um Terminabsprache zur Einsicht in den Bebauungsplan unter der Telefonnummer 02222-945261 gebeten.

 

 

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Heike Latz, Telefon: 02222/ 945-319, E-Mail: heike.latz@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 13.08.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.02.2015, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 26.02.2015 - 25.03.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 12.03.2015, Einwohnerversammlung
  • 07.06.2018, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 06.09.2018 - 05.10.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.07.2019, Beschluss zur Vorbereitung einer erneuten Offenlage
  • 12.03.2020, Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
  • 26.03.2020 - 22.04.2020, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 25.06.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.09.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge