Hinweise

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Rösberg - Bebauungsplan Rb 01

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Rb 01 befindet sich am südlichen Ortsrand der Ortschaft Rösberg und wird in etwa durch die vorhandene Bebauung am südlichen Ende der Eifelstraße, durch die Bebauung südlich der Schwarzwaldstraße, durch die Verlängerung des Kuckucksweges sowie den vorhandenen Feldweg begrenzt. Der bestehende Abschnitt des Rüttersweges zwischen Metternicher Straße und Eifelstraße befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Dieser soll im Zuge der Erschließung des Baugebietes mit ausgebaut werden. Für den Ausbau des Rüttersweges ist aufgrund der vorhandenen Randbedingungen eine verringerte Ausbaubreite von 8,05m vorgesehen, incl. eines beidseitigen Gehweges von je 1,5 m.

Ziel des Bebauungsplanes Rb 01 ist die Schaffung weiteren benötigten Wohnraumes (ca. 54 Wohneinheiten) in der Ortschaft Rösberg. Es wurden zwei Gestaltungsvarianten für die frühzeitige Beteiligung erarbeitet, welche sich im Wesentlichen durch die Lage der Erschließung unterscheiden. Die Anzahl der Hausgrundstücke ist in beiden Fällen gleich.

Das Bebauungsplanverfahren wird auf Grundlage von Variante 1 des städtebaulichen Entwurfes fortgeführt. Diese zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass im nordöstlichen Bereich angrenzend an die vorhandene Wohnbebauung der Schwarzwaldstraße überwiegend Gartenbereiche der neuen Wohngrundstücke vorgesehen sind. Somit entsteht ein größerer Abstand zwischen Alt- und Neubebauung.

Die Fläche des Bebauungsplangebietes hat sich nach der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB von ca. 2,08 ha auf ca. 3,02 ha vergrößert, da die Breite der Fläche für die Ortsrandeingrünung von 5 m auf 10 m vergrößert wurde, die Ausgleichsfläche für den Steinkauz sowie die Flächen für den externen Ausgleich mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen wurden. Auf das Baugebiet einschließlich der Ortsrandeingrünung entfallen 2,2 ha, auf die Ausgleichsfläche für den Steinkauz ca. 0,51 ha sowie auf die externe Ausgleichsfläche ca. 0,31 ha.

Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rb 01 durch das Einbeziehen der Ausgleichsflächen wesentlich geändert hat, wurde der am 04.12.2014 durch den Rat gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Rb 01 aufgehoben und am 25.06.2020 ein neuer Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Rb 01 mit erweitertem Geltungsbereich gefasst.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren soll der Flächennutzungsplan geändert werden (16. Änderung des Flächennutzungsplans), da südwestlich des Einfahrtsbereichs unmittelbar an der Eifelstraße durch die Arrondierung der zusätzlichen Flächen die Ausweisung der Wohnbaufläche geringfügig überschritten wird.

 

 

 

Ãœbersichtskarte
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Kerstin Kaden, Telefon: 02222/945-356, E-Mail: kerstin.kaden@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 04.12.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.12.2017, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 22.02.2018 - 21.03.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 14.03.2018, Einwohnerversammlung
  • 25.06.2020, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
  • 25.06.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.06.2020, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 28.09.2020 - 30.10.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.06.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.11.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge