Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Merten - Bebauungsplan Me 15.2 - 1. Änderung

Der Bebauungsplan Me 15.2 in der Ortschaft Merten wurde durch den Rat der Stadt Bornheim in seiner Sitzung am 08.11.2012 als Satzung beschlossen und durch Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.01.2013 rechtskräftig.

Bei der nun beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich ausschließlich um textliche Änderungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung, welche der Feinsteuerung der Sortimente dienen. Die Darstellungen im Plandokument des Bebauungsplanes Me 15.2 bleiben unberührt.

Übersichtsbild
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Heike Latz, Telefon: 02222/ 945-319, E-Mail: heike.latz@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 04.12.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB
  • 04.12.2014, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 19.02.2015 - 18.03.2015, Öffentliche Auslegung gem. §3(2) BauGB
  • 10.09.2015, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 14.10.2015, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge