Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Das Plangebiet umfasst eine Größe von rund 7,4 ha und liegt im Westen der Ortschaft Hersel im Bereich zwischen Mittelweg und Stadtbahntrasse der Linie 16. Im Südosten verläuft die Roisdorfer Straße (L118). Im Nord- und Südwesten grenzen die Flächen des geplanten Golfplatzes an. Bei den Flächen des Plangebietes handelt es sich um eine zum Teil wiederverfüllte Auskiesungsfläche. Die städtebauliche Zielsetzung der Stadt Bornheim für den Bereich des Bebauungsplanes He 31 ist die Entwicklung eines neuen Wohngebietes. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche dar. Ein Investor beabsichtig, die Flächen zu entwickeln und hat hierfür in Zusammenarbeit mit der Stadt Bornheim einen städtebaulichen Entwurf erarbeitet. Für das Plangebiet ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) sowie einer Gemeinbedarfsfläche für die dort geplante Kindertagesstätte vorgesehen. Der westliche und nördliche Siedlungsrand soll in Richtung der offenen Landschaft entsprechend plangebietsbegleitend durch eine öffentliche Grünfläche mit einer Mindestbreite von 20 m eingegrünt werden. Die Planung sieht überwiegend Doppel- und Reihenhäuser sowie einige Mehrfamilienhäuser vor und umfasst insgesamt ca. 172 Wohneinheiten. Außerdem ist ein etwa 690m² großer Spielplatz im Plangebiet vorgesehen.
Das Plangebiet sowie die nördlich/nordwestlich angrenzende Fläche waren durch die Stilllegungen der Auskiesung weitestgehend sich selbst überlassen. Dies wurde im weiteren Verfahren durch die Artenschutzprüfung II (ASP II) untersucht, die zu folgendem Ergebnis kommt:
Die Feldlerche, der Feldschwirl und das Schwarzkehlchen wurden als Brutvögel im Plangebiet nachgewiesen, die Bekassine und der Waldwasserläufer als Rastvögel. Ein Vorkommen von Wechsel- bzw. Kreuzkröte konnte nicht festgestellt werden, da vermutlich keine geeigneten Lebensräume für diese Tierart mehr vorhanden sind. Auch die Zauneidechse als planungsrelevante Reptilienart konnte ausschließlich am Rande des Plangebiets ermittelt werden. Da aktuell keine planungsrelevanten Amphibien und Reptilienarten im Plangebiet nachgewiesen werden konnten, kann davon ausgegangen werden, dass aktuell potentielle Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können. Nicht ausgeschlossen werden können potentielle Überwinterungsquartiere der Wechselkröte.
Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich das gesetzlich geschützte Biotop GB-5208-0027 (gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG / § 42 LNatSchG), bei dem es sich um ein naturnahes, ca. 0,74 ha großes, stehendes Kleingewässer mit Flachufern und Röhrichtsaum handelt. Der südliche Teil des Biotops wird durch das Vorhaben überplant. Hierfür wird im Norden des Bebauungsplans He 31 eine ca. 4.800 m² große Ausgleichsfläche angelegt, die der Kompensation des Verlustes von Teilen der Biotopkatasterfläche durch den geplanten Bebauungsplan dienen soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde um diese Fläche erweitert.