Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Bornheim - Bebauungsplan Bo 18

Für die Fläche des ehemaligen evangelischen Gemeindezentrums an der Königstraße hat der Rat der Stadt Bornheim die Aufstellung des Bebauungsplanes Bo 18 in der Ortschaft Bornheim beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist der Neubau eines Seniorenwohn- und -Pflegeheimes als teilweiser Ersatzneubau für wegfallende Plätze im Wohnstift Beethoven am Siefenfeldchen. Der Neubau soll Platz für 58 Bewohnerinnen und Bewohner sowie der notwendigen Infrastruktur für eine solche Einrichtung bieten.

Bebauungsplan Bo 18
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Carsten Nilkens, Telefon: 02222/945-318, E-Mail: carsten.nilkens@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 05.11.2015, Aufstellungsbeschluss gemäß § 13a BauGB
  • 05.11.2015, Beschluss frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 26.11.2015 - 23.12.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 09.12.2015, Einwohnerversammlung
  • 08.09.2016, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 10.11.2016 - 09.12.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 30.03.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge