Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Se 23 befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Ortschaft Sechtem und umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet unter anderem eine Verkehrsfläche sowie landwirtschaftliche Fläche dar. Bei der dargestellten Verkehrsfläche handelt es sich um ein modifiziertes Teilstück als Rest der im alten Flächennutzungsplan dargestellten Vorgebirgsumgehung. Bei der Neuaufstellung des FNP wurde diese Trasse in die Planung übernommen, um in Verbindung mit den Rampen im Bereich der Kreuzung L 190 / K 42 für eine flüssigere Verkehrsführung zwischen der Ortsumgehung Bornheim, dem Autobahnanschluss und dem nördlichen Vorgebirge zu sorgen.
Das Planungsziel des Bebauungsplanes Se 23 ist die Verlagerung des bislang auf den Knotenpunkt der Kaiserstraße mit der Landesstraße 190 zulaufenden Abschnitts der K 33 durch einen Verschwenk in Richtung Osten. Hierdurch mündet die geplante K 33 n in einen fünfarmigen Kreisverkehr als Verknüpfung der geplanten L 190 n mit der K 42.