Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Die Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brenig ist seit dem 03.04.1982 rechtskräftig.
Der Ausschuss für Verkehr, Planung und Liegenschaften hat am 21.06.2006 beschlossen, einer Bauvoranfrage gem. § 1 Abs. 3 BauGB und § 35 Abs. 2 BauGB nicht zuzustimmen und den Bürgermeister beauftragt, die Satzung zu überarbeiten mit dem Ziel, das Vorhaben möglich zu machen.
Die festgesetzte Baumaske entspricht unter Berücksichtigung der im Geltungsbereich festgesetzten 2 m breiten Verkehrsfläche der Bauvoranfrage.