Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.

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Merten - Bebauungsplan Me 02 - 2. Änderung

Der Bereich der 2. Änderung des Me 02 befindet sich in der Ortslage Merten, am westlichen Ortsrand, westlich der Kirchstraße und nördlich des Krankenhauses. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Me 02 ist der Bereich als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

Auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes Me 02 wurde ein Umlegungsverfahren für den nördlichen Planbereich eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens stellte sich heraus, dass einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Umsetzung nicht praktikabel sind. So wird der Fußweg zur Schottgasse geringfügig verschoben, da die ursprüngliche Festsetzung aufgrund der Böschungslage technisch nicht umsetzbar ist. Der Kinderspielplatz wird an zentralere Stelle des Plangebietes verlegt und von der Erschließungsgesellschaft errichtet. Das durch die Verlegung des Spielplatzes entfallende Baufenster wird an anderer Stelle, im Nordosten des Plangebietes, ersetzt. Außerdem werden Mindestgrundstücksgrößen fest-gesetzt, um einer höheren Verdichtung, als städtebaulich vorgesehen, entgegenzuwirken.

Im Geltungsbereich der 2. Änderung des Me 02 wird eine römische Villa Rustica vermutet. Ein großer Teil des Plangebietes soll daher als Bodendenkmal gesichert werden. Die Unterschutzstellung ist im Verfahren. Eine komplette Ausgrabung und Dokumentation wird vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege nicht gefordert. Was genau für angemessen und erforderlich gehalten wird im Hinblick auf eine Ausgrabung und Dokumentation der Flächen, ist im weiteren Unterschutzstellungsverfahren noch zu diskutieren.

Das Bodendenkmal wird in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Es wird empfohlen, die Aushebung der betroffenen Baugruben archäologisch begleiten zu lassen. Die Kosten hierfür sollen durch die Erschließungsgesellschaft oder die Eigentümer getragen werden.

Da durch die vorgesehenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gem. § 13 (1) BauGB durchgeführt. Somit kann gemäß § 13 (2) BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und gemäß § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfas-senden Erklärung abgesehen werden.

Übersichtsbild
Ãœbersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Heike Latz, Telefon: 02222/ 945-319, E-Mail: heike.latz@stadt-bornheim.de

Verfahrensschritte

  • 30.08.2007, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 BauGB
  • 30.08.2007, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
  • 18.09.2007 - 19.10.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 30.01.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge