Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen. Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Ro 18.1 liegt im Osten der Stadt Bornheim in der Gemarkung Hersel und grenzt bzw. überplant im Nordosten Teile des rechtskräftigen Bebauungsplanes Ro 18. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ro 18.1 überdeckt den nordöstlichen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Ro 18 bis zur Alexander-Bell-Straße.
Die städtebauliche Zielsetzung, entlang der Roisdorfer Straße (L118) Gewerbegebietsflächen auszuweisen, ist durch die Bebauungspläne Ro 18 und Ro 19.1 bereits realisiert worden. Mittels des Bebauungsplanverfahrens Ro 18.1 soll nun die Erweiterung des Gewerbeparks Bornheim-Süd umgesetzt werden. Aufgrund dessen wird das Plangebiet gemäß § 8 BauNVO ausschließlich als Gewerbegebiet festgesetzt.