Satzung
Bontkirchen, 1. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
Durch die Aufstellung der Satzung über die Festlegung der Grenzen und die erweiterte Abrundung des Ortsteils Brilon-Bontkirchen unter Einbeziehung von Außenbereichsgrundstücken gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2a BauGB-MaßnahmenG verfolgte die Stadt Brilon das städtebauliche Ziel, die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Brilon-Bontkirchen zu definieren.





Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-430, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-436, E-Mail: c.willecke@brilon.de
Verfahrensschritte
- 17.04.1997, Rechtskraft
Anhänge
PlandarstellungÜbersichtsplanSatzung und Landschaftspflegerischer ErläuterungsberichtLuftbild mit Geltungsbereich