Satzung
Rixen, 1. Außenbereichssatzung
Die Stadt Brilon verfolgte im Ortsteil Rixen mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB das städtebauliche Ziel, räumlich abgegrenzte Bereiche festzulegen und dadurch einen Geltungsbereich zu definieren, in dem Wohnzwecken dienende Vorhaben im Außenbereich unter gewissen Voraussetzungen (vgl. § 35 Abs. 6 BauGB) zulässig sind.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
Verfahrensschritte
- 29.09.1999, Rechtskraft
Anhänge
PlandarstellungÜbersichtsplanLuftbild mit Geltungsbereich