Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 067 "Etzelsberg - Am Renzelsberg - Hohlweg - Kleiner Renzelsberg", 1. ordentliche Änderung
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 67 "Etzelsberg-Am Renzelsberg-Hohlweg-Kleiner Etzelsberg" war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Der Bebauungsplan erlangte erstmalig Rechtskraft am 18.06.1993. Bei der Plandurchführung hatte es sich jedoch gezeigt, dass aufgrund der Festsetzungen überdimensionierte Baukörper entstehen konnten, die sich nicht in das Orstbild einfügen. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes konnten das ursprüngliche Ziel der Stadt Brilon, in diesem Bereich eine lockere Familienhausbebauung zu realisieren, allein nicht sicherstellen.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 war es daher, durch Festsetzungen gemäß § 9 BauGB die Ausnutzbarkeit der Grundstücke und die Höhenentwicklung von Bauvorhaben zu steuern. Zudem sollten bisher zu Bauzwecken nicht nutzbare nicht überbaubare Flächen im Bereich der "Anne-Frank-Straße" durch die Erweiterung der Erschließungsanlagen um den Bau eines Wendehammers einer baulichen Nutzung zugeführt werden.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 18.06.1993, Rechtskraft des Ursprungsplanes
- 10.07.2000, Rechtskraft der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes