Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 042b "Mühlenweg - Rixener Straße", 1. vereinfachte Änderung
Mit der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 42 b "Mühlenweg - Rixener Straße" (erstmalige Rechtskraft: 03.06.1992) verfolgte die Stadt Brilon das Ziel, die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 b geschaffene Möglichkeit der Errichtung von überdimensionierten Baukörpern in dem im Nordwesten der Kernstadt liegenden Wohngebiet durch die Aufnahme von Festsetzungen zu Höhenbegrenzungen und zu der Ermittlung von Geschossflächen wieder zu korrigieren und somit einer Massierung von großen Bauvorhaben in Richtung Mehrfamilienhäuser in diesem Gebiet entgegenzusteuern.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 03.06.1992, Rechtskraft des Ursprungsplanes
- 09.10.2000, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Anhänge
PlandarstellungBegründungLuftbild mit Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung