Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 113 "Industriegebiet In der Dollenseite", 1. ordentliche Änderung
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Neuordnung der inneren Erschließung und der überbaubaren Grundstücksflächen im eingeschränkten Industriegebiet (GI b):
Ein in Brilon bereits ansässiges Unternehmen ist mit dem Wunsch an die Stadt Brilon herangetreten, eine große zusammenhängende Fläche im Nordwesten des Änderungsbereiches mit einer Größe von ca. 4,5 Hektar zu erwerben. Die Stadt ist bestrebt, dem Ansiedlungswunsch des Unternehmens nachzukommen. Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich große zusammenhängende städtische Grundstücke im nördlichen Teil. Die Flächen im Privateigentum befinden sich im südlichen Teil. Folglich wird das Unternehmen städtische Grundstücke im nördlichen Teil des Änderungsbereiches erwerben und sich dort ansiedeln.
Zur Erschließung der im östlichen Plangebiet gelegenen Flächen ist eine innere Erschließung in Form eines Bogens im Bebauungsplan festgesetzt worden. Diese Straße ist bisher noch nicht hergestellt. Die gesamte innere Erschließung des Gebietes erfolgt nicht mehr durch eine Straße in Form eines Bogens (Planstraße Ost 1), sondern durch eine neue Stichstraße mit Wendehammer, die von der Straße "Lange Wenden abzweigt und in östliche Richtung in das Gebiet führt. Durch die zentrale Lage der Stichstraße werden neben dem zukünftigen Projektgrundstück und den städtischen Grundstücken nördlich und südöstlich der Stichstraße auch die bestehenden privaten Grundstücke im südlichen Teil des Änderungsbereiches erschlossen. Damit entfällt die zum Verfahrensstand "Frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping)" entlang der südlichen Plangebietsgrenze zur Erschließung der städtischen und privaten Grundstücke geplante Stichstraße mit einem Wendehammer.
Zusätzlich zur geplanten Neuordnung der Erschließung im Plangebiet wird ein Teil des ökologischen Ausgleichskonzeptes geändert. Im Rahmen der Aufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 113 wurden drei Wegeparzellen südlich von Wülfte mit dem Ziel der Heckenpflanzung in ökologische Ausgleichsflächen umgeplant. Diese Maßnahme soll nun nicht mehr umgesetzt werden (s. Anlage Umweltbericht, Karte Aufhebung Kompensationsfläche 8). Das sich dadurch und durch die Änderungen in der inneren Erschließung ergebende Defizit an Ökopunkten wird durch Kompensationsmaßnahmen auf Stadtforstflächen im Bereich "Großer Fahrenberg / Mordstelle" und "Unteres Möhnetal / LIFE-Projekt ausgeglichen (s. Anlage Umweltbericht, Karte Kompensationsfläche).
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 28.01.2015, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
- 28.01.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 28.01.2015, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
- 02.02.2015, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- 02.02.2015, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 19.02.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
- 05.05.2015 - 05.06.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB (Scoping) gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 a BauGB
- 20.07.2016, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 28.07.2016 - 01.09.2016, Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TÖB gem. §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
- 01.08.2016 - 01.09.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 01.12.2016, Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
- 21.12.2016, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Rechtskraft