Bebauungsplan
Altenbüren Nr. 000 "An der Haar", 6. vereinfachte Änderung

Ziel des seit dem 14.04.1969 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Altenbüren "An der Haar" war es, im Osten der Ortslage Altenbüren, nördlich der Straße "Briloner Tor" (B 7), die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet zu schaffen.

Im Zuge der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 02.06.1980) wurden Garagen und Nebengebäude auf den dafür vorgesehenen sowie auf den überbaubaren als auch auf den nicht überbaubaren Flächen an geeigneter Stelle zugelassen.

Im Rahmen der seit dem 03.02.1984 rechtskräftigen 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wurden die im Einmündungsbereich B 7 / Joahnnesstraße / Agathastraße gelegenen Baugrundstücke mit einer geringfügig veränderten überbaubaren Fläche ausgewiesen (zwei getrennte, einzeln überbaubare Flächen statt Doppelhausbebauung).

Mit der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 07.09.1984) wurde die im östlichen Plangebiet vorgesehene Fußwegeverbindung von 2,00 m auf 4,00 m verbreitert und erhielt den Charakter einer Anliegerstraße. Ferner wurde festgesetzt, dass die Grundstücke zur B 7 entlang der südlichen Plangebietsgrenze mit Ausnahme des Tankstellengrundstücks ohne Tür und Tor zur Bundesstraße einzufrieden sind. Die Anlegung jeglicher Zugänge wurde ausgeschlossen.

Im Rahmen der seit dem 17.12.1984 rechtskräftigen 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wurden die Baugrenzen auf den Grundstücken Gemarkung Altenbüren, Flur 6, Flurstücke 275 und 276 so geändert, dass eine Teilung des Grundstücks und die Bebauung mit zwei Wohnhäusern möglich ist. 

Die seit dem 18.09.1987 rechtskräftige 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet folgendes : a) im nördlichen Teil der im Bereich des Grundstücks Gemarkung Altenbüren, Flur 5, Flurstück 303, gelegenen öffentlichen Grünfläche wurde anstelle der Festsetzung "Tennisplätze" ein "Kleinspielfeld" ausgewiesen, b) anstelle des im östlichen und südlichen Teil des Grunstücks gelegenen Grünstreifens wurde ein "Lärmschutzwall" mit zwingend vorgeschriebener Bepflanzung festgesetzt und c) die Festsetzung des im nördlichen Bereich des Grundstücks gelegenen offenen Wasserlaufes ist entfallen. 

Anlässlich der seit dem 20.06.1990 rechtskräftigen 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wurde die überbaubare Fläche auf dem Grundstück Gemarkung Altenbüren, Flur 5, Flurstück 305 um 4,00 m in westlicher Richtung erweitert.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 14.04.1969, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 02.06.1980, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 03.02.1984, Rechtskraft der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 07.09.1984, Rechtskraft der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 17.12.1984, Rechtskraft der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 18.09.1987, Rechtskraft der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 20.06.1990, Rechtskraft der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Anhänge