Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem jeweiligen Ansprechperson.

Bebauungsplan
Altenbüren Nr. 005 "Unterm Steinberg", 5. vereinfachte Änderung

Ziel des seit dem 15.07.1972 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Altenbüren Nr. 5 "Unterm Steinberg" war es, im Westen der Ortslage Altenbüren, südlich der Antfelder Straße (B 7), die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohngebietserweiterung zu schaffen.

Im Zuge der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 30.07.1974) wurden die Zahl der Vollgeschosse im Plangebiet von I auf II und die Geschossflächenzahl von 0,4 auf 0,8 geändert. Gleichzeitig wurde eine talseitige Traufhöhe von max. 5,75 m bis Unterkante Gesimsblende festgesetzt. 

Im Rahmen der seit dem 15.11.1975 rechtskräftigen 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wurden der Fußweg zwischen der B 7 und dem Straßenwendeplatz (Flur 4, Flurstück 138) verlegt und die Baugrenzen auf dem Grundstück Flur 4, Flurstück 123 geändert.

Im Rahmen der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 09.11.1982) wurden die überbaubaren Flächen der Grundstücke südlich der Steinbergstraße um 45 ° gedreht und in geänderter Form neu festgesetzt, so dass eine Parallelbebauung zur Straße möglich wurde.

Mit der seit dem 12.07.1988 rechtskräftigen 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wurden Garagen sowohl innerhalb als auch außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen. Aus verkehrstechnischen Gründen wurde festgelegt, dass ein Stauraum von min. 5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche eingehalten wird. Ferner wurde festgesetzt, dass bei Parallelaufstellung der Garage zur öffentlichen Verkehrsfläche zwischen beiden ein Grünstreifen von min. 1,50 m anzulegen ist. 

Ziel der seit dem 28.04.1989 rechtskräftigen 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes war es, die Errichtung von Dachgauben bis zur Hälfte der Dachlänge bei einer Dachneigung zwischen 30° und 35 ° zuzulassen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 15.07.1972, Rechtskraft des Ursprungsplanes
  • 30.07.1974, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 15.11.1975, Rechtskraft der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 09.11.1982, Rechtskraft der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 12.07.1988, Rechtskraft der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
  • 28.04.1989, Rechtskraft der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes

Anhänge