Bebauungsplan
Bontkirchen Nr. 002 "Am Hagen", 2. vereinfachte Änderung
Ziel des seit dem 20.02.1968 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Bontkirchen Nr. 2 "Am Hagen" war es, im Süden der Ortslage Bontkirchen, im Anschluss an den Bereich des Bebauungsplanes Brilon-Bontkirchen Nr. 1 "An der Schule", Baurecht für weitere Baugrundstücke zu schaffen. Ziel der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes (Rechtskraft: 02.09.1975) war es, zur Anpassung der Erschließung und Bebaubarkeit des Grundstücks östlich des Kinderspielplatzes, die Festsetzungen für die öffentliche Grünfläche (Zweckbestimmung Kinderspielplatz) sowie die Festsetzungen der überbaubaren Grundstücksfläche und der Firstrichtung zu ändern. Zudem war östlich dieses Baugrundstücks die Planung von Gemeinschaftsgaragen erforderlich. Ziel der seit dem 07.09.1984 rechtskräftigen 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes war es, für die Grundstückseigentümer den damaligen Wohn- und Bauverhältnissen entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen, indem im gesamten Bebauungsplanbereich die überbaubaren Flächen auf jedem einzelnen Grundstück erweitert wurden. |
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 20.02.1968, Rechtskraft des Ursprungsplanes
- 02.09.1975, Rechtskraft der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes
- 07.09.1984, Rechtskraft der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes