Bebauungsplan
Radlinghausen Nr. 001 "Teilbebauungsplan I", 1. vereinfachte Änderung
Durch den seit dem 20.03.1967 rechtskräftigen Teilbebauungsplan Nr.1 sollte im Ortsteil Radlinghausen eine von der Stadt erworbene Fläche für Wohnbebauung nutzbar gemacht werden. Diese lag zwischen dem Dorfgebiet, der Kirche und der Schützenhalle und stellt heutzutage den Anschluss zwischen ebenjener Halle und der Wohnbebauung dar.
Auf Antrag der Grundstückseigentümer wurden die Festsetzungen für die äußere Wandverkleidung in einem vereinfachten Änderungsverfahren mit der Rechtskraft vom 21.03.1973 ersatzlos gestrichen. Darüber hinaus wurde mit der Änderung festgesetzt, dass eine Bebauung mittels einer Garage auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche für ein Baugrundstück im Südosten zulässig ist.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 20.03.1967, Rechtskraft des Ursprungsplanes
- 21.03.1973, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Anhänge
ÜbersichtsplanPlandarstellungBegründungLuftbild mit Geltungsbereich