Bebauungsplan
Thülen Nr. 001 "Auf'm Bruch"
Ziel des seit dem 16.11.1971 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Thülen Nr. 1 "Aufm Bruch" war es, südöstlich des Ortskerns südlich der Schlüterstraße und östlich der Bruchhausenstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes zu schaffen.
Gegenstand der seit dem 01.06.1984 rechtskräftigen vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes waren Festsetzungen im Plangebiet zur Zulässigkeit von Garagen. Es wurde festgesetzt, dass vor den Garagen ein Stauraum von mindestens 5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche hin einzuhalten ist.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 16.11.1971, Rechtskraft des Ursprungsplanes
- 01.06.1984, Rechtskraft der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Thülen Nr. 006, "Östliche Erweiterung Auf'm Bruch"
Anhänge
ÜbersichtsplanPlandarstellungBegründungLuftbild mit Geltungsbereich