Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 073 "Kurgebiet" (Bereich "Forellenpark"), 1. vereinfachte Änderung (OT Gudenhagen)
Im Rahmen der staatlichen Anerkennung der Stadt Brilon als Luftkurort wurde durch den Gesetzesgeber der Stadt Brilon aufgetragen, für das anerkannte Kurgebiet flächendeckende Bebauungspläne aufzustellen. Seit Inkrafttreten der Kurorteverordnung NW vom 20.04.1978 waren diese Planaufstellungen zwingend geworden. Der Bebauungsplan 73 "Kurgebiet" (Bereich "Forellenpark") ist ein sogenannter einfacher Bebauungsplan, der die Anforderungen nach § 30 BauGB nicht erfüllt. Der Bebauungsplan dient lediglich der Sicherung der im Kurgebiet zulässigen Art der Bebauung.
Im Jahr 1999 war es Ziel der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 73 das Grundstück westlich des Kirchengrundstücks, das im Ursprungsplan als "Fläche für Gemeinbedarf" festgesetzt war aber als solches nicht mehr genutzt wurde, entsprechend der vorhandenen benachbarten Wohnbaunutzung in ein "Allgemeines Wohngebiet" umzuplanen. Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung und aufgrund der Nachfrage in der Bevölkerung nach Baugrundstücken sollte der Änderungsbereich in die vorhandene Wohnbaunutzung integriert werden.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 28.04.1989, Rechtskraft des Ursprungsplanes
- 05.05.1999, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes