Flächennutzungsplan
FNP-Berichtigung Nr. 001 im Bereich der Kernstadt, "Gernandstraße"

Durch die 1. Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Bereich der Kernstadt, “Gernandstraße“, wird die Darstellung einer ca. 3.000 qm großen “Gemischten Baufläche“ (M) durch Umwandlung in eine “Gewerbliche Baufläche“ (G) gleicher Größe ohne formelles Änderungsverfahren an die Festsetzungen im nördlichen Teil des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 124 “Gernandstraße“ angepasst (§ 13 a (2) Nr. 2 BauGB).

Ziel des B-Planes Nr. 124 war es, im südlichen Plangebiet um die ehemalige Kalkspatmühle in Altenbrilon Wohnbaugrundstücke auszuweisen und im nördlich angrenzenden Bereich entsprechend der tatsächlichen Nutzung ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEb) festzusetzen. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von brachliegenden Flächen sowie der Nachverdichtung der bestehenden Bebauung und Nutzungen. Aus diesem Grund und da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt wird, konnte der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung trotz Abweichung von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt werden.

Übersichtskarte 1. FNP-Berichtigung
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 27.08.2007, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 32 (1) LPlG
  • 18.04.2012, Bekanntmachung und Rechtsverbindlichkeit der FNP-Berichtigung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge