Flächennutzungsplan
FNP-Berichtigung Nr. 005 im Bereich des Ortsteils Thülen, - Bereich "Östliche Erweiterung Auf'm Bruch" -
Durch die 5. Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon im Bereich des Ortsteils Thülen, -Bereich “Östliche Erweiterung Auf'm Bruch“-, werden die Darstellungen
• einer ca. 1,2 ha großen “Fläche für die Landwirtschaft“ durch Umwandlung in eine “Wohnbaufläche (W)“ gleicher Größe und
• einer ca. 0,2 ha großen “Wohnbaufläche (W)“ durch die Umwandlung in eine “Gemischte Baufläche / Dorfgebiet (MD)“ gleicher Größe
ohne formelles Änderungsverfahren an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Brilon-Thülen Nr. 6 “Östliche Erweiterung Auf’m Bruch" angepasst (§ 13 a und b i.V.m. § 13 a (2) Nr. 2 BauGB).
Ziel des B-Planes Thülen Nr. 6 ist die Wohnraummobilisierung in Ortsrandlagen. Aus diesem Grund und da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes nicht beeinträchtigt wird, konnte der Bebauungsplan trotz Abweichung von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a und b BauGB aufgestellt werden.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 18.02.2019, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) LPlG
- 26.08.2020, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (5) LPlG
- 05.02.2021, Bekanntmachung und Rechtsverbindlichkeit der FNP-Berichtigung
Bezüge zu anderen Planverfahren
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Hat einen Bezug zu
- Thülen Nr. 006, "Östliche Erweiterung Auf'm Bruch"