Flächennutzungsplan
115. FNP-Änderung Brilon-Stadt, Bereich "Unter der Tonne"

Ziel der Planverfahren ist es, eine Teilfläche des städtischen Grundstücks Gemarkung Brilon, Flur 29, Flurstück 913 mit einer Größe ca. 1,15 ha zu Wohnbauland zu entwickeln. In der Kernstadt besteht ein deutlicher Bedarf an zusätzlichen Wohneinheiten. Mit dieser Teilentwicklung sollen dem Wohnungsmarkt für den kurzfristigen Bedarf Kapazitäten in dem Segment der Einfamilienhäuser und in Form von Doppelhäusern zugeführt werden.

Das Vorhabengebiet grenzt östlich an das bestehende Wohngebiet “Unter der Tonne“ an. Im südlichen Planbereich befindet sich auf einer Anschüttung ein Bolzplatz, die restliche Fläche wird landwirtschaftlich als Grünland genutzt. Nordwestlich schließen sich weitere Grünlandflächen, dahinter gewerbliche Betriebe entlang der Keffelker Straße an. Südlich hinter einem Landschaftsschutzgebiet befindet sich das Naturschutzgebiet Frettholz.

Ein Teil der östlich des Plangebietes verlaufenden Straße “Voßloh“ wird aus Gründen des Straßenbeitragsrechtes in das Plangebiet einbezogen.

Zeitgleich mit der Ausweisung des neuen Wohngebietes sollen unter Bedarfsgesichtspunkten überhängige und nicht umsetzbare Reserven an Wohnbauland auf den Ebenen des Flächennutzungs- und Regionalplans zurückentwickelt werden. Es handelt sich um Wohnbauflächen im Bereich der Ortsausgänge an der Scharfenberger und der Rixener Straße, im Bereich Eichholz sowie im Bereich des Sintfeldweges. Sie sollen im Flächennutzungsplan der Stadt Brilon zukünftig als Flächen für die Landwirtschaft, bzw.  die als Mischbaufläche dargestellte Reserve am Sintfeldweg als Grünfläche dargestellt werden. Ihre Lage ergibt sich aus den 4 Übersichtskarten zu den Rückentwicklungsbereichen der 115. FNP-Änderung.

Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon sollen durch die 115. Änderung wie folgt angepasst werden:

·  Umwandlung einer ca. 1,15 ha große “Fläche für die Landwirtschaft“ in eine ca. 0,85 ha große Wohnbaufläche und -entsprechend der bestehenden Bolzplatznutzung- in eine ca. 0,30 ha große “Grünfläche“,

·  Umwandlung von insgesamt ca. 1,67 ha großen “Wohnbauflächen“ in “Flächen für die Landwirtschaft“ und Umwandlung einer ca. 0,96 ha große “Mischbaufläche“ in “Grünfläche“.

Parallel dazu wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 153 “Voßloh“ ein -WA- Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.

 

Übersichtskarte_115._FNPÄ_BPlan_Bi_153
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 15.12.2022, Landesplanerische Abstimmung gemäß § 34 (1) LPlG
  • 14.02.2023, Landesplanerische Stellungnahme der BezR gemäß § 34 (1) LPlG
  • 23.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
  • 23.03.2023, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage des Änderungsentwurfes mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
  • 23.03.2023, Beschluss zur landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 (1) und (5) LPlG
  • 18.04.2023, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 18.04.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.04.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
  • 04.07.2024, Beschluss zur Neuaufstellung im ordentlichen Änderungsverfahren gemäß § 2 (1) BauGB
  • 16.07.2024, Bekanntmachung des erneuten Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.11.2024 - 16.12.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB (Scoping) gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 a BauGB

Parallelverfahren

Anhänge