Vorkaufsrechtsatzungen
Vorkaufsrechtsatzung für den Geltungsbereich des Interkommunalen Gewerbegebietes (IKG) Brilon-Olsberg-Bestwig im Bereich des Nehdener Weges in Brilon
Für die Umsetzung des geplanten IKG Brilon-Olsberg-Bestwig ist eine Flächenverfügbarkeit notwendige Voraussetzung. Es besteht daher ein gewichtiges öffentliches Interesse der Stadt Brilon, in dem Gebiet rechtzeitig Grundeigentum zu erwerben. Die tatbestandlichen Anforderungen an den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB für das vorgesehene Satzungsgebiet sind erfüllt. Die durch die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes angestrebten städtebaulichen Ziele sind ausreichend belegt. Um die beabsichtigten Maßnahmen für die Gewerbeflächenentwicklung zu sichern, ist eine Vorkaufsrechtsatzung an bebauten und unbebauten Grundstücken erforderlich. Mit dieser Satzung wird die Option eröffnet, in bestehende Kaufverträge einzutreten und damit die eigentumsrechtliche Übertragung zugunsten der Stadt zu realisieren.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 05.09.2024, Beschluss über die besondere Vorkaufsrechtsatzung gem. § 25 (1) BauGB
- 12.09.2024, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die Vorkaufsrechtsatzung gem. § 25 (1) Nr. 2 BauGB