Sonstige Satzungen
Satzung der Stadt Brilon über Stellplätze von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern sowie die Ablösung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (Stellplatzsatzung)

Die Parkraumsituation in Brilon zeigt, wie groß die Notwendigkeit der Regelung von Stellplätzen und Stellplatzanlagen, insbesondere im Innenstadtbereich ist. Im Gegensatz zu den pauschalen Regelungen der landesweit geltenden StellplatzVO NRW kann eine kommunale Satzung auf die individuellen örtlichen Verhältnisse eingehen und für die unterschiedlichen Nutzungsbereiche maßgeschneiderte und differenzierte Lösungen schaffen. Da die Stadt Brilon in weiten Teilen ländlich geprägt ist, ist eine ausreichende Abdeckung der Mobilitätsnachfrage mittels öffentlichen Personennahverkehrs gerade in den Randgebieten nicht leistbar. Daher ist es im Stadtgebiet von Brilon unumgänglich, dass zum Zweck der Mobilität vor allem das Privatfahrzeug genutzt wird. 

Aktuelle Ermächtigungsgrundlage ist der § 48 (1) i.V.m. § 89 (1) Nr. 4 BauO NRW 2018. Danach sind die Kommunen befugt, im Rahmen einer Satzung für ihr Stadtgebiet angepasste Regelungen zur Herstellungspflicht von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder zu treffen. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Brilon Gebrauch gemacht und eine Stellplatzsatzung für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Geregelt werden die Herstellungspflicht, die Anzahl, die Größe sowie die Beschaffenheit (Qualität) von PKW-Stellplätzen und Radabstellanlagen unter Berücksichtigung von Bebauungsdichte und der Art der baulichen Nutzung sowie die Ablösung von Stellplätzen. 

 

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-430, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-436, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Frau Martina Fischer, Telefon: 02961 / 794-431, E-Mail: m.fischer@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 27.03.2025, Beschluss über die Stellplatzsatzung der Stadt Brilon gemäß § 7 GO i.V.m §§ 48 und 89 (1) Nr. 4 BauO NRW - 2018
  • 08.04.2025, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Rechtskraft

Anhänge