Vorkaufsrechtsatzungen
Vorkaufsrechtsatzung für die Entwicklung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen zur Fortführung der Bereiche In der Dollenseite / Lange Wenden
Für die Umsetzung der geplanten Neuausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen auf der Briloner Hochfläche ist eine Flächenverfügbarkeit notwendige Voraussetzung. Es besteht daher ein gewichtiges öffentliches Interesse der Stadt Brilon, in dem Gebiet rechtzeitig Grundeigentum zu erwerben. Die tatbestandlichen Anforderungen an den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB für das vorgesehene Satzungsgebiet sind erfüllt. Die durch die Entwicklung weiterer Gewerbe- und Industriefläche zur Fortführung der Bereiche “In der Dollenseite“ / “Lange Wenden“ angestrebten städtebaulichen Ziele sind ausreichend belegt. Um die beabsichtigten Entwicklungsmaßnahmen zu sichern, ist eine Vorkaufsrechtsatzung an bebauten und unbebauten Grundstücken erforderlich. Mit dieser Satzung wird die Option eröffnet, in bestehende Kaufverträge einzutreten und damit die eigentumsrechtliche Übertragung zugunsten der Stadt zu realisieren.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 05.09.2024, Beschluss über die besondere Vorkaufsrechtsatzung gem. § 25 (1) BauGB
- 12.09.2024, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die Vorkaufsrechtsatzung gem. § 25 (1) Nr. 2 BauGB