Satzung
Bontkirchen, 2. Ergänzungssatzung
Eine im Westen der Ortslage gelegene Außenbereichsfläche soll in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bontkirchen einbezogen werden, um eine wohnliche Nutzung zu ermöglichen. Es handelt sich hierbei um ein durch das vorhandene Straßennetz bereits erschlossene Grundstück, das durch die benachbarte Wohnbebauung entlang der “Ringstraße“ geprägt ist; Gemarkung Bontkirchen, Flur 5, Flurstück 359.
Zu diesem Zweck soll die nördliche Grundstücksfläche mit einer Größe von ca. 1.100 qm in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einbezogen werden. Der südliche und unmittelbar an den Friedhof angrenzende Teil des Grundstücks bleibt außen vor, da dieser nicht erschlossen ist und sich dort eine Teichanlage befindet.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 05.09.2024, Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB
- 05.09.2024, Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen TöB gem. § 34 (6) i.v.m. § 13 (2) Nr. 3 sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
- 05.09.2024, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und die zusätzliche Offenlegung gem. § 3 (2) i.V.m. §§ 34 (6) und 13 (2) Satz 1 Nr. 2 BauGB
- 12.09.2024, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB
- 05.11.2024, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 13.11.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)