Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 037 Kurpark, 4. vereinfachte Änderung
Der Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 37 "Kurpark" ist am 13.11.1973 in Kraft getreten. Bei der Ermittlung der im Bebauungplan festgesetzten Vollgeschlosse ist nach gängiger Rechtsprechung die jeweilige Landesbauordnung anzuwenden, die bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes gültig war. Danach liegt dem Bebauungsplan Nr. 37 die Bauordnung (BauO) NW 1970 zugrunde. Städtebauliches Ziel des 4. vereinfachten Änderungsverfahrens ist es, die BauO NW 1970 durch die aktuell rechtskräftige Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018 zu ersetzen. Damit soll eine wirtschaftlichere Ausnutzung der Plangebietsgrundstücke und eine Gestaltung des Dachgeschosses als Wohnraum ermöglicht werden.
Mit Ausnahme der durch die Bebauungspläne Brilon-Stadt Nr. 143 "Hellehohlweg-Frankenweg" und Nr. 154 “Restaurant am Golfplatz“ überplanten Bereiche sind die Abgrenzungen des ursprünglichen Bebauungsplangebietes und des Änderungsbereiches identisch .
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Frau Martina Fischer, Telefon: 02961 / 794-147, E-Mail: m.fischer@brilon.de
Verfahrensschritte
- 12.12.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 12.12.2024, Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens nach § 13 BauGB
- 12.12.2024, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB
- 12.12.2024, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
- 12.12.2024, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung des Änderungsentwurfes mit Begründung im Internet und zusätzlich durch eine öffentliche Auslegung gem. § 13 (2) Nr. 2 und § 3 (2) BauGB
- 12.12.2024, Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB