Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 037 Kurpark, 4. vereinfachte Änderung

Öffentlichkeitsbeteiligung

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(Zeitraum: 01.04.2025 - 02.05.2025)

Der Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 37 "Kurpark" ist am 13.11.1973 in Kraft getreten. Städtebauliches Ziel des 4. vereinfachten Änderungsverfahrens ist es, die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gültige BauO NW 1970 durch die aktuell rechtskräftige Landesbauordnung 2018 - BauO NRW 2018 (Rechtskraft: 01.01.2019) zu ersetzen, um eine wirtschaftlichere Ausnutzung der Grundstücke zu ermöglichen. Unter anderem lässt die Vollgeschossigkeitsregelung der BauO NRW 2018 eine größere Ausnutzbarkeit des Dachgeschosses als Wohnraum zu.

Da durch die Anpassung an die BauO NRW 2018 weder der Geltungsbereich noch die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 37 tangiert werden, sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Änderung des Bebauungsplanes kann daher im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt werden.

Mit Ausnahme der durch die Bebauungspläne Brilon-Stadt Nr. 143 "Hellehohlweg-Frankenweg" und Nr. 154 “Restaurant am Golfplatz“ überplanten Bereiche sind die Abgrenzungen des ursprünglichen Bebauungsplangebietes und des Änderungsbereiches identisch.

Leaflet | Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter ODbL
Übersichtskarte B-Plan Bi Nr. 37_4.v.Ä.
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-430, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-436, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Frau Martina Fischer, Telefon: 02961 / 794-431, E-Mail: m.fischer@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 12.12.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.12.2024, Beschluss zur Durchführung des vereinfachten Änderungsverfahrens nach § 13 BauGB
  • 12.12.2024, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) gemäß § 13 (2) Nr. 1 BauGB
  • 12.12.2024, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 12.12.2024, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung des Änderungsentwurfes mit Begründung im Internet und zusätzlich durch eine öffentliche Auslegung gem. § 13 (2) Nr. 2 und § 3 (2) BauGB
  • 12.12.2024, Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB
  • 06.03.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
  • 06.03.2025 - 21.03.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Frist für Eingaben)
  • 21.03.2025, Bekanntmachung der Veröffentlichung des Änderungsentwurfs im Internet und der öffentlichen Auslegung gem. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB
  • 27.03.2025 - 02.05.2025, Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 (2) Nr. 3 BauGB
  • 01.04.2025 - 02.05.2025, Veröffentlichung des Änderungsentwurfs mit seinen Bestandteilen und Anlagen im Internet und öffentliche Auslegung gem. § 13 (2) Nr. 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge