Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 072 "Petersborn", 4. ordentliche Änderung, Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung

Der vorgesehene Entwicklungsbereich liegt im Ortsteil Petersborn östlich der Straße “Am kahlen Hohl“ (gegenüber der Hausnummer 5) in einer integrierten Lage im Innenbereich. Er wird von der umliegenden Wohnbebauung entlang der Straßen “Petersborn“, “Gudingburger Weg“ und “Am kahlen Hohl“ begrenzt.

Ziel des Planverfahrens ist es, den westlichen Teil der stadteigenen Grundstücke Gemarkung Brilon, Flur 64, Flurstücke 312 und 313 sowie den angrenzenden Teil der Wirtschaftswegeparzelle 125 zu Wohnbauland zu entwickeln. Der Vorhabenbereich hat eine Größe von ca. 0,2 ha.

Die Vorhabengrundstücke liegen im Bereich des seit dem 16.07.1994 rechtskräftigen Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 72 “Petersborn“. Die Flurstück 312 und 313 sind hier nach der Art der Nutzung als “Fläche für Wald“ festgesetzt. Die südlich angrenzende Parzelle 125 ist als “Öffentliche Verkehrsfläche“ -Wirtschaftsweg- festgesetzt, wird jedoch tatsächlich als Gehölz genutzt. Um den projektbezogenen westlichen Teil der Flurstücke 312, 313 und 125 baulich nutzen zu können, ist eine 4. ordentliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 72 “Petersborn“ erforderlich. Geplant sind zwei Baugrundstücke, die über die Straße Am kahlen Hohl bereits vollständig verkehrstechnisch erschlossen sind und nach der Art der baulichen Nutzung als WA -Allgemeines Wohngebiet- festgesetzt werden sollen. Bei höchstens einem Vollgeschoss sollen in offener Bauweise nur Einzelhäuser mit maximal zwei Wohneinheiten pro Wohnbaugrundstück errichtet werden können (GRZ 0,4 / GFZ 0,8).

Der einbezogene Teilbereich des Flurstücks 312 wird entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan als Fläche für “Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt. Der einbezogene Teilbereich der Wirtschaftswegeparzelle 125 soll im Änderungsbereich zwischen die beiden entstehenden Baugrundstücke verlegt und hier als “Öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt werden. Anschließend erfolgt eine Rückführung auf die ursprüngliche Wegeparzelle.einbezogen.

Übersichtskarte B-Plan Bi Nr. 72_4.o.Änderung
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 12.12.2024, Aufstellung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a (1) Nr. 1 i.V.m. § 2 (1) BauGB
  • 12.12.2024, Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
  • 12.12.2024, Beschluss zum Verzicht auf die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) gemäß §§ 13 a (2) Nr. 1 und 13 (2) Nr. 1 BauGB
  • 12.12.2024, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zusätzlich durch eine öffentliche Auslegung gem. § 13 a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 und § 3 (2) BauGB
  • 12.12.2024, Beschluss zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen TöB gemäß § 13 a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (2) Nr. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge