Flächennutzungsplan
120. FNP-Änderung Brilon-Wald, Sonderbaufläche "Wohnen und Ferienwohnen"
Übergeordnetes Ziel der Stadt Brilon ist es, zukünftige bauliche Aktivitäten planungsrechtlich zu steuern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung – auch in den Ortsteilen - sicherzustellen.
Der überwiegende Teil des Ortsteils Brilon-Wald ist derzeit als Wohnbaufläche (W) dargestellt. Ein geringer Teil im südlichen Bereich als gewerbliche Baufläche (G). Der überwiegende Bereich des Ortsteils soll im Rahmen des 120. Änderungsverfahrens in eine Sonderbaufläche (S) “Wohnen und Ferienwohnen“ umgewandelt werden
Eine Ferienwohnnutzung ist gegenüber der allgemeinen Wohnnutzung eine eigenständige typisierte Nutzungsart. Folglich kann die Vermietung eines Wohnhauses oder der darin befindlichen Wohnungen als Ferienhaus oder Ferienwohnungen an ständig wechselnde Personen nicht dem allgemeinen Wohnen zugeordnet werden. Die Nutzung einer Ferienwohnung unterscheidet sich bei typisierender Betrachtungsweise von der Nutzung eines (dauerhaften) Bewohnens hinsichtlich der Intensität und der Zeit der Wohnnutzung und der ggfs. dazugehörenden Außenwohnbereiche. Hinzu kommt, dass durch den ständigen Wechsel der Feriengäste erhöhte Unruhe in ein Wohngebiet kommt.
Durch die angestrebte Darstellung als Sonderbaufläche (S) “Wohnen und Ferienwohnen“ soll das Plangebiet vorwiegend dem dauerhaften Wohnen in Mischung mit untergeordnetem Ferienwohnen dienen. Die bestehenden gewerblichen Nutzungen im Planbereich werden von diesen Planungen nicht tangiert.






Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-430, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-401, E-Mail: m.stelte@brilon.de
- Frau Teresa Lahme, Telefon: 02961/794-433, E-Mail: t.lahme@brilon.de
Verfahrensschritte
- 27.03.2025, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.03.2025, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
- 27.03.2025, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
- 27.03.2025, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zusätzlich durch eine öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 27.03.2025, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB