Flächennutzungsplan
119. FNP-Änderung Nehden, Bereich "Zum Marmorbruch" (A 1), "Auf´m Mooke" (A 2) und "Auf´m Grünnecken" (A 3)
Ziel der Planverfahren ist es, im Bereich “Zum Marmorbruch“ (A 1) die planungsrechtlichen Grundlagen zur Realisierung der benötigten Wohnkapazitäten für den Ortsteil Nehden zu schaffen. Zu diesem Zweck soll ein Baugebiet für 8 potenzielle Baugrundstücke ausgewiesen werden. Zeitgleich sollen auf Flächennutzungsplanebene im Bereich “Auf`m Mooke“ (A 2) nicht mehr benötigte bzw. nicht umsetzbare Reserven zurückentwickelt und im Bereich “Auf`m Grünnecken“ (A 3) die Darstellungen des Flächennutzungsplanes an die rechtsverbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nehden Nr. 4 “Auf dem Grünnecken“ angepasst werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sollen mit der 119. FNP-Änderung folgende Darstellungen umgewandelt werden:
Entwicklungsfläche A 1 “Zum Marmorbruch“: Der Bereich A 1 liegt im Norden der Ortslage Nehden westlich der Straße “Zum Marmorbruch“ (K 58) und hat eine Größe von ca. 0,80 ha. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die westliche, ca. 0,22 ha große Teilfläche als Landwirtschaftliche Fläche -LW- und die östliche, ca. 0,58 ha große Teilfläche als Dorfgebiet -MD- dargestellt. Beide Teilflächen sollen im Rahmen der 119. FNP-Änderung in eine Wohnbaufläche -W- gleicher Größe umgewandelt werden, um so die benötigten Wohneinheiten für den Ortsteil Nehden verwirklichen zu können.
Rückentwicklungsfläche A 2 “Auf’m Mooke“: Der Bereich A 2 liegt im Südosten des Ortes und hat eine Größe von ca. 0,68 ha. Er ist im wirksamen Flächennutzungsplan mit einer Größe von ca. 0,68 ha als Dorfgebiet -MD- dargestellt und aufgrund einer konkurrierenden Nutzung (emittierender landwirtschaftlicher Betrieb) nicht zu Wohnbauland entwickelbar. Daher soll er im Rahmen der 119. FNP-Änderung in eine Fläche für die Landwirtschaft -LW- gleicher Größe zurück entwickelt werden.
Anpassungsfläche A 3 “Auf’m Grünnecken“: Der Bereich A 3 liegt im Osten des Ortsteiles und hat eine Größe von ca. 0,26 ha. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist die nördliche, ca. 0,16 ha große Teilfläche als Wohnbaufläche -W- und die südliche, ca. 0,10 h große Teilfläche als Fläche für die Landwirtschaft -LW- dargestellt. Beide Teilflächen sollen im Rahmen der 119. FNP-Änderung in ein Dorfgebiet -MD- gleicher Größe umgewandelt und damit an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nehden Nr. 4 angepasst werden.
Parallel zur 119. FNP-Änderung wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Nehden Nr. 8 “Zum Marmorbruch“ ein Allgemeines Wohngebiet -WA gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
Hinweis: Der südliche Teil des Bebauungsplangebietes bzw. der Entwicklungsfläche A 1 liegt innerhalb der seit dem 17.04.1997 rechtkräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Nehden. Die Satzung wird in diesem Bereich durch den Bebauungsplan Brilon-Nehden Nr. 8 überplant.






Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-430, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-436, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-401, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 27.03.2025, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.03.2025, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
- 27.03.2025, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
- 27.03.2025, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage des Änderungsentwurfes mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB
- 27.03.2025, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
- 08.04.2025, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- 08.04.2025, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
- 24.04.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
- 24.04.2025 - 09.05.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Frist für Eingaben)