Bebauungsplan
Nehden Nr. 008 "Zum Marmorbruch"
Ziel der Planverfahren ist es, im Bereich “Zum Marmorbruch“ die planungsrechtlichen Grundlagen zur Realisierung der benötigten Wohnkapazitäten für den Ortsteil Nehden zu schaffen. Zu diesem Zweck soll ein Baugebiet für 8 potenzielle Baugrundstücke ausgewiesen werden.
Das Bebauungsplangebiet liegt im Norden der Ortslage Nehden westlich der Straße “Zum Marmorbruch“ (K 58) und hat eine Größe von ca. 0,61 ha. Es umfasst die Flurstücke Gemarkung Nehden Flur 2, Flurstücke 71, 72 (teilw.), 173 (teilw.) und 191 sowie Flur 3, Flurstücke 724 und 743 (teilw.).
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon werden durch die 119. Änderung (Bereich A 1 - Entwicklungsfläche "Zum Marmaorbruch") angepasst. Parallel dazu wird mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Brilon-Nehden Nr. 8 "Zum Marmorbruch" ein -WA- Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen (Baufenster) definiert. Bei höchstens zwei Vollgeschossen sollen in offener Bauweise Einzel- und Doppelhäuser errichtet werden können. Alle weiteren Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, zu GRZ und GFZ sowie zur Höhe der baulichen Anlagen werden im Verlauf des Planverfahrens bestimmt.
Hinweis: Der südliche Teil des Bebauungsplangebietes bzw. der Entwicklungsfläche A 1 liegt innerhalb der seit dem 17.04.1997 rechtkräftigen Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Nehden. Die Satzung wird in diesem Bereich durch den Bebauungsplan Brilon-Nehden Nr. 8 überplant.






Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-430, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-436, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-401, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 27.03.2025, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 27.03.2025, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
- 27.03.2025, Beschluss zur frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. §§ 4 (1), 2 (2) u. 4 (a) BauGB (Scoping)
- 27.03.2025, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Offenlage des Planentwurfs mit seinen Bestandteilen und Anlagen gemäß § 3 (2) BauGB
- 27.03.2025, Beschluss zur Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen TöB gemäß §§ 4 (2), 2 (2) u. 4 a BauGB
- 08.04.2025, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
- 08.04.2025, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Satz 1 BauGB
- 24.04.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Bürgerversammlung)
- 24.04.2025 - 09.05.2025, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) Satz 1 BauGB (Frist für Eingaben)