Flächennutzungsplan
Karte: Flächennutzungsplan Ortsteil Messinghausen

In der Karte: "Flächennutzungsplan Ortsteil Messinghausen" werden gemäß § 5 (1) BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen des Ortsteils Messinghausen in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er ist behördenverbindlich und nicht parzellenscharf.Demgegenüber ist der Bebauungsplan der verbindliche Bauleitplan. Er ist für jedermann verbindlich und parzellenscharf. Die Karte: "Flächennutzungsplan Ortsteil Messinghausen" hat den Stand: Juli 2018

Ansprechperson

  • Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
  • Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
  • Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de

Verfahrensschritte

  • 07.12.1981, Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon

Anhänge