Flächennutzungsplan
Karte: Flächennutzungsplan Ortsteil Alme
In der Karte: "Flächennutzungsplan Ortsteil Alme" werden gemäß § 5 (1) BauGB die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen des Ortsteils Alme in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan. Er ist behördenverbindlich und nicht parzellenscharf. Demgegenüber ist der Bebauungsplan der verbindliche Bauleitplan. Er ist für jedermann verbindlich und parzellenscharf. Die Karte: "Flächennutzungsplan Ortsteil Alme" hat den Stand: März 2020
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 07.12.1981, Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes der Stadt Brilon
Anhänge
Plandarstellung