Bebauungsplan
Alme Nr. 003 "Speckwinkel", 1. vereinfachte Änderung
Die Stadt Brilon hat im Ortsteil Alme 1995 den Bebauungsplan Alme Nr. 3 "Speckwinkel" aufgestellt. Ziel der Bebauungsplanaufstellung war die Bereitstellung von neuen Wohnbaugrundstücken am westlichen Ortsrand von Alme. Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung mussten ökologische Kompensationsmaßnahmen für die Erschließungsanlagen und die Baugrundstücke festgesetzt werden. Diese Ausgleichsmaßnahmen wurden den Verkehrsflächen und den Baugrundstücken als Sammelausgleichsflächen zugeordnet, um hierfür später Erschließungsbeiträge bzw. Kostenerstattungsbertäge erheben zu können.
Durch die Rechtsprechung mehrerer Verwaltungsgerichte hatte sich herausgestellt, dass die im urprünglichen B-Plan vorgenommene Zuordnung der Kompensationsmaßnahmen zu den Baugrundstücken in dieser Form für die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nicht ausreichend war. In der 1. verenfachten Änderung des Bebauungsplanes Alme Nr. 3 "Speckwinkel" wurde die Planzeichnung mit einer Signatur ergänzt, die diejenigen Grundstücke und Grundstücksteile kenntlich macht, die zu Kostenerstattungsbeträgen herangezogen werden.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 19.07.1995, Rechtskraft des Ursprungsplanes
- 12.10.2006, Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes