Bebauungsplan
Brilon-Stadt Nr. 123 "Industriegebiet Balgert", 1. ordentliche Änderung
Mit der 1. ordentlichen Änderung des Bebauungsplanes Brilon-Stadt Nr. 123 "Industriegebiet Balgert" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die im Süden des Plangebietes bestehende Einmündung, welche im Bebauungsplan 123 als Notzufahrt für die Feuerwehr festgesetzt wurde, zu einer Werkszufahrt zu ertüchtigen.
Im Zuge der Errichtung und Inbetriebnahme des Sägerwerks der Fa. Egger wurde deutlich, dass längerfristig bei der Gesamtmenge der An- und Auslieferungen eine zusätzliche Ein- und Ausfahrt für die Anlieferung des Rundholzes logistisch und verkehrstechnisch für den Produktionsstandort von großem Vorteil ist. Die 1. ordentliche Änderung des Bebauungsplanes 123 "Industriegebiet Balgert" hat das Ziel, eine Anpassung der Festsetzungen an diese Bedingungen zu schaffen.
Ansprechperson
- Herr Gernot Oswald, Telefon: 02961 / 794-150, E-Mail: g.oswald@brilon.de
- Herr Christian Willecke, Telefon: 02961 / 794-149, E-Mail: c.willecke@brilon.de
- Herr Michael Stelte, Telefon: 02961/794-151, E-Mail: m.stelte@brilon.de
Verfahrensschritte
- 28.01.2009, Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
- 04.02.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
- Umweltbericht Bi 123, 1. ordentliche Änderung
- Umweltbericht Bi 123, 1.ord.Änd. Anlage Landschaftsplan
- Umweltbericht BI 123, 1.ord.Änd. Anlage Biotoptypen
- Umweltbericht BI 123, 1.ord.Änd. Anlage Kompensationsfläche